Familie oder beruflicher Status ändern sich?
Ein Kind, eine Heirat, ein Wechsel des Dienstherrn oder der Eintritt in den Ruhestand kann Anlass sein, Beihilfe und Krankenversicherung erneut abzugleichen. Welche Folgen eine Änderung hat, hängt von den für Sie geltenden Regeln und Ihrer persönlichen Situation ab. Auch für Angehörige gelten eigene Voraussetzungen; eine Mitversicherung ergibt sich nicht automatisch.
Bringen Sie den aktuellen Beihilfenachweis und Ihren Versicherungsschein mit. Wir prüfen, welcher versicherte Anteil und welche Tarifbausteine vereinbart sind, und besprechen, ob eine Anpassung angefragt werden sollte. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Beihilfeanspruch erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.