Kautionsversicherung: Bürgschaften für Ihr Unternehmen

Kautionsversicherung: Bürgschaften für Ihr Unternehmen

Ihr Kunde verlangt eine Bürgschaft?

Ihr nächster Auftrag braucht eine Sicherheit? Wir klären mit Ihnen, welche Bürgschaft verlangt wird und welcher Rahmen zu Ihren Projekten passt. Mit der ERGO Kautionsversicherung, auch Bürgschaftsversicherung genannt, können Sie Ihre Bankavallinie entlasten und vereinbarte Sicherheitseinbehalte ablösen. Wir beraten Sie persönlich in Düsseldorf.

Vertragserfüllung, Gewährleistung oder Anzahlung?

Vertragserfüllungsbürgschaft Ihr Auftraggeber verlangt eine Sicherheit für die vereinbarten Vertragspflichten – etwa für die Ausführung eines Bauvorhabens oder die Lieferung und Montage einer Anlage. Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüche Nach der Abnahme kann der Auftraggeber Sicherheit für mögliche Mängelansprüche verlangen. Eine passende Bürgschaft kann den vereinbarten Sicherheitseinbehalt ersetzen: Die Sicherheit bleibt bestehen, während der einbehaltene Betrag ausgezahlt werden kann. Anzahlungsbürgschaft Ihr Kunde zahlt vorab und möchte den Rückzahlungsanspruch aus dieser Anzahlung absichern. Das ist besonders dann relevant, wenn Sie damit Material und Fertigung vorfinanzieren. Welche Bürgschaft benötigt wird, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und dem verlangten Bürgschaftstext.

Maschinen- und Anlagenbau: Anzahlungen für die Fertigung absichern

Material einkaufen, Komponenten fertigen, eine Anlage montieren: Bis zur Übergabe entsteht oft erheblicher Finanzierungsbedarf. Eine Kundenanzahlung hilft bei der Vorfinanzierung. Verlangt Ihr Kunde dafür eine Sicherheit, kann eine Anzahlungsbürgschaft die passende Lösung sein. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem Auftrag über 300.000 Euro sind 30 Prozent Anzahlung vereinbart. Ihr Kunde zahlt 90.000 Euro und verlangt eine Bürgschaft in dieser Höhe. Die Bürgschaft sichert seinen Rückzahlungsanspruch aus der Anzahlung. Für Ihre Planung zählt auch, wie viele Aufträge gleichzeitig laufen. Wir berücksichtigen bestehende Bürgschaften, neue Projekte und den verlangten Bürgschaftstext. Die Ausstellung setzt eine positive Prüfung und einen passenden vereinbarten Rahmen voraus. Das Beispiel ist kein Angebot und kein tatsächlicher Kundenfall.

Kompakt, Plus oder Exklusiv: Welche Lösung passt zu Ihrem Betrieb?

Kompakt: Für Vertragserfüllung und Mängelansprüche. Plus: Ergänzt Anzahlungsbürgschaften bis zu 30 Prozent des vereinbarten Avalrahmens. Exklusiv: Für den Maschinen- und Anlagenbau. Bis zu 100 Prozent des Avalrahmens können für Anzahlungen genutzt werden. Der Avalrahmen ist der Gesamtrahmen für Ihre Bürgschaften. Das Einzelaval ist die konkrete Bürgschaft für einen Auftraggeber. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Rahmen, nicht auf den Auftragswert; zusätzliche Einzelgrenzen bleiben zu beachten. ERGO bietet Pauschallösungen bis 1 Million Euro Rahmen und den individuell abgestimmten Tarif Individual ab 1 Million Euro. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Bedarf passt. Beitrag, Sicherheiten und mögliche Avale richten sich nach Prüfung und Vereinbarung.

So wird aus Ihrem Bürgschaftsbedarf eine konkrete Anfrage

1. Anlass nennen Welche Sicherheit verlangt Ihr Auftraggeber, in welcher Höhe und bis wann? Für den Einstieg reichen Ihre Tätigkeit, die Bürgschaftsart, der Betrag und Ihr Zeitplan. 2. Anforderungen klären Wir beziehen den gewünschten Bürgschaftstext, laufende Projekte sowie bestehende Bürgschafts- und Bankavallinien ein. Die nötigen Unternehmens- und Bonitätsunterlagen stimmen wir mit Ihnen ab. 3. Angebot prüfen Nach Prüfung können Rahmen, Tarif, Konditionen und Voraussetzungen konkret abgestimmt werden. Anschließend begleiten wir die weiteren Schritte zur Bürgschaftsurkunde. Halten Sie für das erste Gespräch die Anforderungen Ihres Auftraggebers bereit. Ob weitere Unterlagen wie Jahresabschluss, BWA oder Avalspiegel nötig sind, klären wir passend zu Ihrer Anfrage.

Häufige Fragen: Bonität, Sicherheiten und Freigabe

Wird die Bonität geprüft? Ja. Die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens gehört zur Prüfung. Ob Sicherheiten erforderlich sind, hängt vom Ergebnis und den vereinbarten Konditionen ab. Wer erhält die Sicherheit? Ihr Auftraggeber wird durch die Bürgschaft begünstigt. Ihr Unternehmen bleibt zur Erfüllung seiner Vertragspflichten verpflichtet. Leistet der Versicherer aus der Bürgschaft, kann er die gezahlten Beträge von Ihrem Unternehmen zurückfordern. Wann ist der Rahmen wieder verfügbar? Wenn die Bürgschaft wirksam erloschen oder der Versicherer aus seiner Haftung entlassen und das Aval ausgebucht ist. Abnahme und Vertragskündigung allein geben den Rahmen nicht automatisch frei. Ist jede Bürgschaft möglich? Art, Betrag, Laufzeit und Bürgschaftstext müssen zur vereinbarten Lösung passen. Deshalb prüfen wir die konkreten Anforderungen vorab.

Sprechen wir über Ihren nächsten Auftrag

Sie benötigen eine erste Bürgschaft oder zusätzlichen Spielraum für neue Projekte? Wir prüfen Ihren Bedarf an Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- oder Anzahlungsbürgschaften und die Möglichkeiten der ERGO Kautionsversicherung. Nennen Sie uns Ihre Branche, den gewünschten Betrag und den Termin. Wenn bereits ein Bürgschaftstext vorliegt, beziehen wir ihn in die Prüfung ein. Vereinbaren Sie ein Gespräch oder rufen Sie uns an: 0211 2339881. Wir sagen Ihnen, welche nächsten Schritte für Ihre Anfrage sinnvoll sind. Fachlicher Stand: 15.10.2026. Grundlage: ERGO Kautionsversicherung, Produktinformation und Bedingungen. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, die vereinbarten Bedingungen und der jeweilige Bürgschaftstext.

Unser Team
Unser Team am Standort ERGO Versicherung Andre Amerkamp Düsseldorf - Mörsenbroich
Andre Amerkamp

Andre Amerkamp

Agenturleiter

andre.amerkamp@ergo.de

Sandy Bakus

Sandy Bakus

Kundenberaterin

sandy.bakus@ergo.de

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.